Ablauf
- Wenn Sie sich für meine Angebote interessieren, nehmen Sie bitte über Telefon oder e-mail mit mir Kontakt auf. Montags von 12-12.30 und mittwochs 8-8.30 erreichen Sie mich in der Regel persönlich. Ansonsten hinterlassen sie mir ihre Rückrufnummer auf der mailbox und gerne auch ein Stichwort zu Ihrem Anliegen, dass ich Sie zurückrufen kann.
- In einem für Sie kostenfreien telefonischen Vorabgespräch (5-15 min.) können wir Ihr Anliegen kurz umreißen, eventuelle Kostenfragen besprechen und herausfinden, ob die Vereinbarung eines Erstgesprächs in meiner Praxis sinnvoll erscheint.
- In diesem kostenpflichtigen 50-minütigen Erstgespräch können Sie Ihre Situation schildern und Ihre Fragen an mich stellen können, ich stelle Ihnen Fragen, die für Diagnostik und Therapieziele bzw. Therapieplanung dienlich sind, und informiere Sie über mein Vorgehen. Am Ende des Gesprächs entscheiden wir, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgsversprechend erscheint.
- Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel problemlos bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen, gegen Vorlage der Rechnung, die Sie von mir monatlich erhalten. Wenn dann eine Psychotherapie (bis zu 25 oder 40 Sitzungen) indiziert ist, muss bei der Privaten Krankenversicherung meist ein formaler Antrag gestellt werden. Die Sitzungen dauern 50 min und finden in der Regel wöchentlich statt.
Kosten
Psychotherapie/Verhaltenstherapie
Meine Rechnungsstellung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne für eine Einzelsitzung (50 min) den üblichen 2,3-fachen Satz (100,55 €). Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation (begründete Diagnose nach ICD 10) von Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe übernommen. Die Höhe der Erstattung bemisst sich allerdings nach dem Vertrag, den Sie mit dem Versicherer abgeschlossen haben. Alle Detailfragen klären Sie am besten bereits vor Therapieantritt mit Ihrer PKV. Bedenken Sie bitte auch, dass es beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie angeben müssen, dass Sie einmal eine (offizielle) Psychotherapie gemacht haben. Insofern kann es bei manchen Anliegen ratsam sein, die Kosten selbst zu tragen. Da ich unter gesetzlicher Schweigepflicht stehe, erfährt von mir ohne Ihr Einverständnis niemand, dass Sie zu mir kommen oder zu mir gekommen sind.
Da ich mit meiner Privatpraxis nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin, können GKV-Patienten bei mir nur in seltenen Ausnahmefällen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden, z.B. wenn Sie bei niedergelassenen Therapeuten mit Vertragssitz längere Zeit auf einen Therapieplatz warten müssten.
Das genaue Vorgehen, sollte das auf Sie zutreffen, besprechen wir vorab.
Coaching
Für Coaching/Beratung müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden. In Anlehnung an die GOP berechne ich für 50 min 100,55 €. Sollte das Ihren finanziellen Rahmen überschreiten, kann ich Ihnen nach Absprache bis auf 80 € entgegenkommen.
Paarberatung
Paargespräche können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden.
Hier rechnen Sie mit Kosten von 120 € für 60 min.
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